AGB Beratung und Coaching
I. Allgemeine Regelungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Ich (im Folgenden: ich/mir) bin eine Unternehmensberatungs- und Coachingagentur mit einem Full Service Angebot für unternehmerische Kunden. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Unternehmen für Coaching und Beratung. Meine allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von mir.
(2) Entgegenstehende, von meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelten nicht. Führe ich in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Unternehmens die mir obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkenne ich damit auch solche Bedingungen des Unternehmens nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.
(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB.
(4) Künftige Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform abzufassen.
§ 2 Vertragsschluss/Vertragsinhalt
(1) Der Coaching- und Beratungsvertrag kommt mit rodicon – Michael Roth, Pohlrute 18, 67550 Worms, zustande. Ich bin nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen.
(2) Die Leistungen von mir ergeben sich im Einzelnen aus unserem Angebot und können insbesondere folgende Leistungen umfassen:
- Führungs- und Unternehmens-Coaching
- Prozessanalysen durchführen und Digitalisierungsplan erstellen
- Durchführen von IT-Sicherheitsanalysen und Erstellung von Handlungsempfehlungen
- Erstellung von Richtlinien für die IT-Sicherheit
- Entwicklung einer Digitalen Vision und der zugehörigen Mission
- Hilfe und Beratung bei Beantragung der passenden Finanzierung bzw. Förderung
- Begleitung des Transformationsprozesses
- Bedarfsanalysen für Hard- und Software
- Hilfe und Beratung zu Technik-, Service- und Fortbildungskonzepten
- Hilfe und Beratung zu digitalen Kundenzugängen
(3) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel, auf meiner Website oder in sonstiger Weise zustande.
(4) Ich bin berechtigt, von dem Vertrag zur Abhaltung von Coaching-Sitzungen zurückzutreten, wenn in der Person des Unternehmens oder seiner Leitung ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.
(5) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat das Unternehmen keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.
§ 3 Zahlung/Verzug
(1) Das Unternehmen hat für die Beratung oder das Coaching die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ist eine solche nicht bestimmt, gilt der von mir genannte Stundensatz, ersatzweise die ortsübliche, angemessene Vergütung.
(2) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.
(3) Zusätzlich ist das Unternehmen verpflichtet, gegen Nachweis meine tatsächlich entstandenen Spesen und Auslagen für die Durchführung unserer Leistungen zu erstatten.
(4) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen enumerativ in meinem Angebot aufgeführt sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.
(5) Ich bin berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Ich bin berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an das Unternehmen erbrachte Leistungsteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen auszustellen.
(6) Die Zahlung des Unternehmens ist sofort fällig. Das Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass es spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern das Unternehmen mit der Zahlung in Verzug ist, stehen mir die gesetzlichen Ansprüche zu, insbesondere auf Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB und die dort genannte Pauschale von. 40 Euro (die ggf. auf weitergehende Rechtsverfolgungskosten anzurechnen ist).
(7) Das Unternehmen kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Unternehmens wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(8) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bin ich wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Unternehmen befugt.
II. Coaching und Seminare
§ 4 Coaching und Seminar-Inhalt und -ort
(1) Die Abbildung und Beschreibung des Coachings oder Seminars und eines eventuellen Coachingortes im Internet von mir dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(2) Ich bin berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf des Coachings oder Seminars aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für das Unternehmen zumutbar ist.
(3) Ich bin berechtigt, Ort und Zeit des angekündigten Coachings oder Seminars zu ändern, sofern die Änderung dem Unternehmen rechtzeitig mitgeteilt und für dieses zumutbar ist.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Unternehmens
(1) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.
(2) Das Unternehmen ist zur Abnahme des Coachings oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet.
(3) Das Unternehmen ist während des Coachings in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit.
(4) Das Unternehmen erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
§ 6 Ausfall des Coachings oder Seminars
(1) Ich bin berechtigt, die Durchführung des Coachings oder Seminars abzusagen, sofern bei mir oder einem dritten, von mir eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die mich ohne eigenes Verschulden daran hindern, das Coaching oder Seminar zum vereinbarten Termin abzuhalten.
(2) Ich bin verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Unternehmen möglichst zeitnah mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Unternehmen ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
(4) Im Falle einer Absage werde ich dem Unternehmen gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, werde ich dem Unternehmen den für den ausgefallenen Leistungsteil bereits gezahlte Vergütung erstatten.
§ 7 Verhinderung des Unternehmens
(1) Das Unternehmen ist verpflichtet, mir bei dem Auftreten von Hindernissen für seine Teilnahme an vereinbarten Terminen umgehend zu informieren.
(2) Tritt das Unternehmen von dem Coaching oder dem Seminar zurück oder verweigert aus anderem Grund die Teilnahme, hat das Unternehmen die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Ich muss mir jedoch anrechnen lassen, was ich an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme des Unternehmens erspart und durch eine anderweitige Verwendung meiner Dienste erworben oder böswillig nicht erworben habe.
III. Beratung
§ 8 Inhalt der Beratung
(1) Gegenstand meiner Beratung sind insbesondere Analysen der IT-Sicherheit, der Prozesse und der Organisationsstruktur, die Erstellung von Konzepten für ein künftig digitalisiertes Unternehmen und wie dies erreicht werden kann. Daneben kann eine weitere Unterstützung etwa bei der Beantragung von Mitteln aus öffentlichen Kassen oder von Krediten sein.
(2) Fragt das Unternehmen im Laufe der Beratung oder weitere Beratungsleistungen an, die nicht in meinem Angebot enumerativ aufgeführt sind, ist dafür eine zusätzliche Vergütung nach § 3 zu zahlen.
§ 9 Mitwirkung des Unternehmens
(1) Das Unternehmen ist verpflichtet, an der Analyse, Beratung und Unterstützung mitzuwirken.
(2) Das Unternehmen ist verpflichtet, rechtzeitig die von mir angeforderten Unterlagen und Informationen zu erteilen. Bedürfen die Unterlagen, insbesondere Buchhaltungs-, Dokumentations- und Vertragsunterlagen einer vorherigen Ordnung durch mich, handelt es sich um zusätzlich zu vergütenden Aufwand nach § 3.
(3) Erbringt das Unternehmen eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gelten die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Unternehmens. Ich kann den erbrachten Mehraufwand dem Unternehmen nach § 3 in Rechnung stellen.
(4) Das Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass ich projektbezogen arbeite und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnehme. Kommt das Unternehmen mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in (Annahme-)Verzug, bin ich berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten eintritt.
(5) Sollte eine durch das Unternehmen verursachte Verzögerung bei der Realisierung meiner Leistungen von mehr als drei Wochen entstehen, ist das Unternehmen verpflichtet, die bis dahin erbrachte Leistungen von mir zu zahlen und die bei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusätzliche Zeit zur Einarbeitung von mir nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zusätzlich zu vergüten.
(6) Kommt das Unternehmen auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann ich von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen von mir.
(7) Kündigt das Unternehmen den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist das Unternehmen verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was mir an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben oder böswillig zu erwerben unterlassen haben. Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch mich kann ein anderweitiger Erwerb möglicherweise nicht kurzfristig realisiert werden. Alternativ steht mir ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt.
IV. Weitere gemeinsame Bestimmungen
§ 10 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen
(1) Sämtliche Coaching-, Seminar- und Beratungsunterlagen von mir sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von mir auf meiner Webseite, Vorträge, Präsentationen, Skripten und sonstige Unterlagen. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
(2) Das Unternehmen ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von mir Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von dem Coaching zu machen.
(3) Ich werde das Unternehmen befragen, ob die Sitzungen zu ausschließlich internen Zwecken aufgezeichnet werden können. Das Unternehmen ist frei, ob es sein Einverständnis erklärt.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Ich verpflichte mich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Unternehmens auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
(2) Ich verpflichte mich, die zum Zwecke des Coachings und der Beratung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
(3) Dies gilt nicht, soweit ich rechtmäßig zur Offenbarung verpflichtet bin.
§ 12 Gewährleistung/Haftung von uns
(1) Coaching ist die individuelle Erarbeitung von Methoden, Verhaltensweisen und Einstellungen und daher immer in erheblichem Maße von der Mitarbeit des Unternehmens abhängig. Einen bestimmten Erfolg des Coachings kann ich nicht garantieren. Das gilt auch für unternehmerische Beratungen, die immer von der Adaption, Umsetzung und den Umständen abhängen.
(2) Die Stellungnahmen, Beratungen und Empfehlungen von mir bereiten die unternehmerische oder persönliche Entscheidung des Unternehmens nur vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
(3) Soweit der Kunde Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Unternehmens wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Unternehmens auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Unternehmens, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Unternehmens oder ich habe den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
(4) Ich hafte bei online abgehaltenen Coachings nur für die ordnungsgemäße Einspeisung der Daten in das Internet an unserem Zugangspunkt. Wir haften nicht, sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Unternehmen ankommen. Insbesondere hafte ich nicht für die Empfangskonfiguration des Unternehmens oder Fehler bei Netzbetreibern.
§ 13 Mediation
(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen mir und dem Unternehmen, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Angabe von Gründen.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.
§ 14 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommene Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§ 15 Gerichtsstand/Erfüllungsort
(1) Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.